Dienstleistung
Fluchtwegskontrollsysteme in Berlin
Elektronische Überwachung von Flucht- und Rettungswegen: Blockierte Türen und Wege werden sofort erkannt und gemeldet – bevor es im Ernstfall klemmt.
Ein zugeparkter Fluchtweg ist im Ernstfall kein Fluchtweg
Flucht- und Rettungswege müssen im Ernstfall sofort und ohne Hindernis nutzbar sein. Die Arbeitsstättenregel ASR A2.3 verlangt, dass sie ständig freigehalten werden – in der Praxis werden sie aber zugeparkt, zugestellt oder Türen werden unbefugt verschlossen. Ein Fluchtwegskontrollsystem überwacht den Zustand der Wege und Türen rund um die Uhr und meldet jede Abweichung, bevor daraus im Brandfall eine Gefahr für Menschen wird.
- Überwachung von Türzuständen: offen, geschlossen, blockiert
- Sofortige Meldung von Abweichungen an Objektmanagement oder Hausmeister
- Lückenloses Protokoll für Behörden und Versicherer
- Rechtliche Entlastung des Betreibers durch dokumentierte Kontrolle
Wie ein Fluchtwegskontrollsystem funktioniert
An allen überwachten Fluchtwegtüren sitzen Türterminals, die den Zustand der Tür erfassen und an eine zentrale Auswertung melden. Weicht eine Tür vom erlaubten Zustand ab – etwa ein Notausgang, der verschlossen wurde –, löst das System eine Meldung aus. Je nach Objekt ist auch eine Anbindung an die Brandmelde- oder Gefahrenmeldeanlage möglich.
- Türterminals erfassen den Zustand jeder überwachten Tür
- Zentrale sammelt, bewertet und alarmiert
- Alarmierung per Meldung an Verantwortliche, aufsichtsfreie Zeiträume inklusive
- Anbindung an Brandschutz- und Gefahrenmeldeanlagen möglich
Installation und Wartung aus einer Hand
Wir planen das System passend zum Fluchtwegkonzept Ihres Objekts, installieren Türterminals und Zentrale, nehmen alles in Betrieb und prüfen die Funktion in regelmäßigen Intervallen. So bleibt die Anlage für Ihr Berliner Objekt dauerhaft einsatzbereit – mit Dokumentation für jeden Nachweis.
Fluchtwegskontrollsysteme: die wichtigsten Fachbegriffe.
Kompakt erklärt – damit Sie bei Behörde, Versicherung und Handwerkern auf Augenhöhe mitreden können.
- Fluchtweg
- Weg, der das schnelle Verlassen des Gebäudes im Gefahrenfall ermöglicht. Er muss jederzeit freigehalten und nutzbar sein.
- Rettungsweg
- Weg, über den Rettungskräfte das Gebäude und betroffene Personen erreichen. Wird meist gemeinsam mit dem Fluchtweg geplant.
- ASR A2.3
- Arbeitsstättenregel 'Fluchtwege und Notausgänge'. Definiert Anzahl, Breite und Freihaltung der Fluchtwege in Arbeitsstätten.
- Türterminal
- Melder an einer überwachten Tür, der Öffnungszustand und Blockierungen an die Zentrale des Kontrollsystems überträgt.
- Freihaltung
- Rechtliche Pflicht des Betreibers, Flucht- und Rettungswege nicht durch Gegenstände, Fahrzeuge oder bauliche Veränderungen zu blockieren.
Fluchtwegskontrollsysteme: Angebot anfragen.
Unabhängige Beratung, vorab fest vereinbarte Preise – für Ihr Objekt in Berlin und Umgebung.
Das komplette Portfolio auf einen Blick.
Jeder Begriff führt auf seine eigene Seite mit Definitionen und Ablauf.
